Honorar / Kosten
Hypnose / Hypnotherapie
inkl. Aufklärungsgespräch + Kurzanamnese (verpflichtend)
und Nachgespräch:
Je nach Anwendungsgebiet pro Sitzung ca. 1 1/2 - 2 Stunden: 150 €
(75 € / pro Stunde)
Jede weitere Sitzung, die notwendig werden sollte: 75 € / pro Stunde
Hypnose / Hypnotherapie - Paketpreise
Raucherentwöhung: 2 Sitzungen - 2 Stunden & 1 1/2 Stunden: 265 €
Gewichtsreduzierung: 2 Sitzungen - je 2 Stunden: 2 x 150 €
Stressreduzierung: 1 Sitzung - 2 Stunden: 150 € - jede weitere 75 €
Flugangst: 2 Sitzungen: je 2 Stunden: 2 x 150 €
Therapiestunde (Gesprächspsychotherapie)
Therapiestunde: 75 € / pro Stunde
Erstanamnese: in der Regel 1 Doppelstunde: 150 €
1 Therapiestunde = 60 Minuten
Telefonische Beratung
Telefongespräch - 30 Minuten: 38 €
Telefongespräch - 60 Minuten: 75 €
Aufgrund der aktuellen Corona Situation:
Nutzen Sie ein telefonisches Therapiegespräch oder Beratungsgespräch.
Die Abrechnung erfolgt dann über eine Rechnung per E-mail,
die Sie nach Erhalt überweisen können.
TimeLine Therapie
Blockadenlösung mit der TimeLine Methode (nach Angelika King):
Dauer ca. 2 1/2 - 3 Stunden: 230 €
Kurse Autogenes Training bzw. Progressive Muskelentspannung
Für Kinder oder Erwachsene - Gruppe
Kurs 8 Wochen / jeweils 60 Minuten: 120 €
Autogenes Training - Einzelsitzung
Einzelsitzung: 60 € / 45 Minuten
geführte Phantasiereise zur Entspannung
Einzelsitzung: 75 €
Gruppenreise: 18 €
Abnehmhypnose in der Gruppe
Kurs 8 Wochen / jeweils 75 Minuten: 210 €
Ein paar Worte zu den Kosten:
Grundsätzlich ist der Heilpraktiker in der Wahl seiner Honorarstellung frei.
Dennoch orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
von 1985! Sie hat aber keinen verbindlichen Charakter.
Das Honorar hängt in erster Linie von dem Zeitaufwand und der angewendeten Therapieform ab.
Über die anfallenden Honorargebühren werde ich Sie vor der Behandlung infomieren. Diese sind nach der Behandlung meist in bar zu entrichten.
Kartenzahlung möglich!
Gesetzlich Krankenversicherte
Als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse kommen Sie für die von mir erbrachten Leistungen in vollem Umfang selber auf. Heilpraktikerleistungen
werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Privatversicherte
Als Grundlage der von mir erbrachten Leistungen, dient die Gebührenordnung
für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten eine Rechnung für Ihre Versicherung.
Beihilfe- und Zusatzversicherte ...
...erhalten ebenfalls eine Rechnung nach der GebüH, die nach Ihrem vereinbarten Leistungsumfang ganz oder teilweise von dem Leistungsträger übernommen wird. Dies entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen
oder fragen im Zweifelsfall vorher bei Ihrer Versicherung nach.
Aber unabhängig davon, wo Sie versichert sind und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, tragen Sie die von mir erstellte Rechnung
in vollem Umfang.
Übernahme durch Krankenkassen und Kostenerstattung
Focus_Artikel_02_2018_Kosten_Psychothera[...]
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